Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/2025
Die Anmeldetermine für das kommende Schuljahr sind im Mai 2023. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben. Alle Erziehungsberechtigten werden dazu persönlich schriftlich eingeladen. Zur Schulanmeldung gehört auch die Sprachfeststellung, die bei der Anmeldung durchgeführt wird.
Die Sprachfeststellung
Jeweils ca. 15 Monate vor der Einschulung werden im Rahmen der Schulanmeldung bei allen im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtigen Kindern die deutschen Sprachkenntnisse in einem kindgerechten
spielerischen Verfahren festgestellt.
Zielsetzung des Verfahrens
Um im Unterricht des 1. Schuljahrgangs mitarbeiten zu können, müssen Kinder
- über einen altersangemessenen passiven und aktiven Wortschatz verfügen (dabei ist der passive Wortschatz stets größer als der aktive);
- kindgerecht strukturierte Äußerungen verstehen (also grammatisch nicht zu komplizierte Aussagen, Fragen und Aufforderungen);
- in der Kommunikation mit anderen Menschen ihrem Alter angemessen agieren und reagieren können.
Die Kinder sollten so deutlich sprechen, dass sie von anderen verstanden werden.
Das vorliegende Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes dient dazu, die Deutschkenntnisse Ihres Kindes zu überprüfen und damit die Entscheidung zu begründen, ob das Kind an einer besonderen
sprachfördernden Maßnahme vor Schulbeginn teilnehmen sollte.
Ablauf des Sprachstandsfeststellungsverfahrens
Dazu werden der aktive und passive Wortschatz Ihres Kindes, sein Sprachverständnis und seine aktive Sprachstrukturierung überprüft. Die bisherige sprachliche Entwicklung wird erfragt. Das
Verfahren ist als ein so genanntes Screening-Verfahren zu verstehen. Mit seiner Hilfe kann nur festgestellt werden, ob das Kind in schulrelevanten Bereichen der sprachlichen Kommunikation einer
Förderung bedarf. In welchen Bereichen diese Förderung erfolgen muss, wie gut bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache die Erstsprache entwickelt ist und ähnliche Fragestellungen können aufgrund
der hier gewonnen Ergebnisse nicht beantwortet werden. Dazu bedarf es einer umfangreicheren und differenzierteren Beobachtung der Sprachentwicklung, die erst zu Beginn der Fördermaßnahme zu
leisten ist.
Bestandteile des Verfahrens
A. Sprachbiografie
Das Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes beginnt mit einem Elterngespräch, in dem Informationen zur bisherigen Entwicklung und zum Sprachstand des Kindes und ggf. zu seiner
Mehrsprachigkeit erfragt werden.
B. Gespräch mit dem Kind
Ein erstes Gespräch mit Ihrem Kind führt dieses in die Überprüfungssituation ein. Es wird aufgefordert, über sich selbst und seine Erfahrungsbereiche Auskunft zu geben. Die Fähigkeit hierzu ist
für die Bewältigung von Alltagssituationen unerlässlich. In diesem Gespräch lässt sich vor allem der aktive Wortschatz Ihres Kindes wahrnehmen.
Um zu vermeiden, dass das Kind auf die unbekannte Situation und die unbekannte Lehrkraft mit Sprechscheu reagiert, können Materialien eingesetzt werden, die das Kind zum Sprechen ermuntern (z.B.
Handpuppe, Bilderbuch).
Zusätzlich laden wir eine dem Kind bekannte Fachkraft des Kindergartens-in unserem Falle Frau Macho vom Kindergarten Venne- zur Teilnahme ein.
C. Passiver Wortschatz
Eine Grundregel der Sprachentwicklung lautet, dass kein Element aktiv verwendet werden kann, welches nicht zuvor passiv beherrscht wurde. Insofern ist eine Überprüfung des passiven Wortschatzes
von großer Bedeutung, insbesondere bei sprechscheuen Kindern.
Der für das vorliegende Verfahren ausgewählte Wortschatz stammt weitgehend aus dem Bereich der Alltagserfahrungen von Kindern. Die erfragten Nomen sind teils einfach, teils zusammengesetzt. Es
werden auch geläufige Verben erfragt. Die Kenntnis von Adjektiven wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfragt.
D. Aufgabenverständnis
Nicht nur das Verständnis einzelner Wörter ist für eine spätere erfolgreiche Teilnahme am Unterricht von Bedeutung, sondern auch das Verständnis von Handlungsanweisungen in Sätzen. Außerdem muss
ein Kind zumindest passiv über sprachliche Mittel verfügen, sich im Raum zu orientieren.
Diese Fähigkeiten werden mit einer Aufgabenform festgestellt, in der das Kind durch seine Handlungen zeigt, ob es eine Aufforderung versteht.
E. Aktive Äußerungen
Um die Fähigkeit Ihres Kindes zur aktiven Sprachstrukturierung zu erfassen, soll es sich in seinen eigenen Worten äußern. Dazu werden ihm als Sprechanreiz Bilder vorgelegt.
Über das Ergebnis der Sprachfeststellung informiert Sie die Schulleitung und erklärt auch bei Bedarf die notwendige Sprachförderung.