Schulordnung der Mühlenbachschule Grundschule Venne

 

Wir leben in einer Gemeinschaft von Schüler/innen, Lehrer/innen, Betreuungskräften und Mitarbeitern.

Damit sich alle in unserer Schule wohl fühlen, ist es am besten, wenn wir freundlich und friedlich miteinander umgehen und uns an folgende Vereinbarungen halten:

Wir achten andere, nehmen Rücksicht aufeinander und halten einige wichtige Regeln im Umgang miteinander ein.

Deswegen geben wir uns eine Schulordnung.

Sie ist die Grundlage für unser gemeinsames Schulleben und gilt für Lehrer/innen, Mitarbeiter, Schüler/innen, Eltern und Gäste.

 

1. Unser Umgang miteinander

Ob klein oder groß, Mädchen oder Junge, ob deutsch oder ausländisch, ob gut oder weniger gut in der Schule, alle haben die gleichen Rechte.

Jeder darf seine Meinung sagen, solange man andere nicht beleidigt oder beschimpft.

Wir vermeiden körperliche und seelische Gewalt. Konflikte werden miteinander besprochen und gemeinsam friedlich gelöst.

Alle bemühen sich um ein freundliches und höfliches Verhalten. Wir helfen uns gegenseitig. Die Stärkeren unterstützen die Schwächeren.

Wir hören auf alle Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen.

Im Schulalltag sind viele kleine Aufgaben zu erledigen. Es ist gerecht, wenn sich alle an diesen Aufgaben beteiligen.

 

2. Schulweg

Für das Verhalten der Schüler/innen auf dem Schulweg sind die Erziehungsberechtigten allein verantwortlich. Das gilt auch für die Benutzung eines verkehrssicheren Fahrrades. Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad geschoben.

Verhaltensregeln und mögliche Gefahrenpunkte werden im Unterricht besprochen und sollten auch immer wieder von den Erziehungsberechtigten angesprochen werden.

 

3. Schulbeginn

Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht, aber frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Nach dem ersten Klingeln gehen alle Schüler/innen in ihre Klasse. Wer einmal zu spät kommen sollte, entschuldigt sich.

 

4. Schulgebäude

Wir lärmen nicht und gehen langsam in den Fluren. Mit unseren Materialien und dem Eigentum anderer gehen wir sorgsam um. Unseren Arbeitsplatz halten wir in Ordnung und die Schule sauber. Wir versuchen Müll zu vermeiden und ihn zu trennen.

Bei mutwillig angerichteten Schäden werden die Erziehungsberechtigten informiert und müssen für den Schaden aufkommen.

 

5. Pausenordnung

In den Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich verboten. Wir vermeiden rücksichtsloses Laufen und gefährliche Spiele. Das Werfen mit harten Gegenständen, im Winter auch mit Schneebällen ist verboten. Ebenso das Rutschen auf Glatteis.

Wir bemühen uns alle um Sauberkeit. Wir werfen also nichts achtlos auf den Boden und heben Dinge auch dann auf, wenn wir sie selbst nicht haben fallen lassen.

Auf den Toiletten bemühen wir uns ebenfalls um Sauberkeit und stopfen kein Toilettenpapier in die Becken.

 

6. Pausenaufsicht

Die Pausenaufsicht beginnt 15 Minuten vor Beginn der ersten Stunde und wird während der Hofpausen von einer Lehrkraft durchgeführt.

Während der Regenpausen (durch Extraklingeln angezeigt) bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum und werden von einer Lehrkraft beaufsichtigt.

Zusätzliche notwendige Pausen beaufsichtigt die unterrichtende Lehrkraft selbst. Zum Sportunterricht sammeln sich die Schüler/innen nach der Pause in ihrer Klasse und gehen gemeinsam mit dem Lehrer/in zur Turnhalle.

 

7. Schulschluss

Die Schüler verlassen das Schulgebäude und gehen auf dem schnellsten Weg nach Hause. Vor dem Verlassen des Klassenraumes sorgen wir für Ordnung. Die Buskinder nehmen den Weg über den Schulhof zum Busparkplatz.

 

8. Einhaltung dieser Schulordnung

Auf Schüler/innen, die wiederholt oder bewusst gegen unsere Ordnungsregeln verstoßen, ist von den Lehrkräften sofort erzieherisch einzuwirken. In schweren Fällen sollen die Erziehungsberechtigten einbezogen werden.

 

 

Diese Schulordnung wurde am 27. 03. 2006 von der Gesamtkonferenz beschlossen. Sie tritt am 01. 04. 2006 in Kraft.